Luftgewehr Auflage

Mit Eintritt in die Altersklasse III (ab 51 Jahre, bis zur Landesebene ab 41 Jahre) besteht die Möglichkeit, an den Auflagedisziplinen innerhalb der sogenannten Seniorenklassen teilzunehmen. Geschossen wird entweder stehend oder sitzend, wobei in beiden Fällen das Gewehr auf eine Stütze aufgelegt werden darf.

Bei Auflagedisziplinen ist das Probeschießen in die Wettkampfzeit inkludiert, es gibt also keine separate Probezeit. Aufgrund der hohen Ergebnis- und Leistungsdichte wird diese Disziplin bei Meisterschaften generell nur in Zehntelringen gewertet.