Ordonanzgewehr

Zugelassen sind Repetiergewehre, die bis einschließlich 31.12.1963 als Ordonnanzwaffen geführt wurden, wobei der Nachweis der Originaltreue dem Schützen obliegt. Einzellader, Unterhebelrepetierer und Selbstlader sind nicht zugelassen. Es werden handelsüblich, auch wiedergeladene Zentralfeuerpatronen verwendet. Spezielle Schießbekleidung ist erlaubt.

Das Ziel ist 100m vom Schützen entfernt, der Durchmesser der Zehn beträgt 50mm. Die jeweils niedrigeren Ringe folgen im Abstand von 25mm. Ausgewertet wird mit der Zentrumswertung, d.h. dass die Mitte des Einschussloches innerhalb des Wertungsrings liegen muss.

Jeweils die Hälfte der Wettkampfschüsse werden liegend freihändig und stehend freihändig abgegeben. Im Liegendanschlag darf ein originalgetreuer Gewehrriemen (Tragriemen), der mit beiden Enden an der Waffe befestigt sein muss, verwendet werden.

Es werden zwei verschiedene Wertungen durchgeführt, einmal für Waffen mit geschlossener und einmal für Waffen mit offener Visierung.

In der Wettkampfzeit sind unbegrenzt viele Probeschüsse im liegenden Anschlag gestattet. Vor dem Stehendschießen dürfen maximal fünf Probeschüsse abgegeben werden, auch diese sind in der Wettkampfzeit enthalten.